Roisdorf | Falschalarm am AvH-Gymnasium durch Handdruckmelder
Einsatzbericht-Nr. : | 46 |
Datum : | 25.05.2016 |
Alarmierungsstichwort : | B3-BMA |
Einsatzort : |
Bornheim-Roisdorf, Adenauerallee |
Alarmierungsart : |
Funkmelder |
Fahrzeuge : |
LF 20, DLA(K) 23/12 |
Andere Löschgruppen u. Fahrzeuge : | LG Brenig: TSF-W |
LG Roisdorf: - | |
LG Sechtem: LF10 | |
Andere Einsatzkräfte : | B-Dienst (Einsatzbezirksführer) , Polizei, Rettungsdienst |
Am Mittwoch den 25. Mai 2016 wurden die Löschgruppen aus Brenig, Roisdorf, Bornheim sowie der Tagesalarm Bornheim um 12:23 Uhr durch die Brandmeldeanlage im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium alarmiert. Zufälligerweise war auch die Löschgruppe Sechtem mit ihrem Löschfahrzeug in Bornheim, so dass dieses direkt mit die Einsatzstelle anfuhr.
Vor Ort konnten die Einsatzkräfte einen Falschalarm der Brandmeldeanlage feststellen, ausgelöst durch einen gedrückten Handdruckmelder. Nach Überprüfung der Örtlichkeiten konnte der Einsatz, ohne Erkenntnis eines Feuers, beendet werden.
Es liegt der Verdacht nahe, dass der Handdruckmelder böswillig ausgelöst wurde.Hier möchten wir auch noch einmal darauf Hinweisen!
Der Missbrauch von Notrufen ist in Deutschland strafbar (§ 145 StGB). Dies betrifft sowohl die Notruftelefonnummern wie auch ein gedrückter Handdruckmelder. Das Gesetz sieht in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Ebenso muss man erwähnen, das Einheiten die durch solche Alarme gebunden sind, nicht mehr bei weiteren Einsätzen alarmiert werden können und es so zu Verzögerungen kommen kann.