Bornheim | Gasgeruch in einem Wohnhaus auf der Königstraße gemeldet
Einsatzbericht-Nr. : | 58 |
Datum : | 05.08.2015 |
Alarmierungsstichwort : | GAS1 |
Einsatzort : |
Bornheim, Heinestraße / Königstraße |
Alarmierungsart : |
Funkmelder |
Fahrzeuge : |
GW-Mess, LF 20 |
Andere Löschgruppen u. Fahrzeuge : | LG Brenig: TSF-W, MTF |
Andere Einsatzkräfte : | B-Dienst Süd (Einsatzbezirksführer), Wehrführung, Polizei |
Rettungsdienst, Regionalgas Euskirchen |
Die Löschgruppen Brenig und Bornheim wurden am 05.08.2015 gegen 23:06 Uhr in die Königstraße gerufen. Dort hatten die Bewohner in einem Haus Gasgeruch gemeldet.
Vor Ort eingetroffen warteten die Bewohner bereits vor der Tür. Wie sie den Einsatzkräften berichteten, hatten sie in der Wohnung ungewohnte Geräusche gehört, die auf eine Verpuffung im Bereich der Gastherme hindeuteten, und außerdem einen Gasgeruch wahrgenommen.
Daraufhin gingen die Einsatzkräfte mit Atemschutz ausgerüstet in das Haus vor. Innen schlugen die Messgeräte umgehend auf Kohlenstoffmonoxid an.Gleichzeitig bauten die Einsatzkräfte draußen einen Hochdrucklüfter vor der Haustür auf, um das Haus von dem Gas zu befreien. Die Räume einer benachbarten Gastronomie wurden ebenfalls zur Sicherheit kontrolliert. Durch den örtlichen Gasversorger wurde schließlich die Gasversorgung im Haus abgestellt, so dass die Bewohner das Gebäude nach den Belüftungsmaßnahmen wieder betreten konnten.
Da Kohlenstoffmonoxid grundsätzlich nicht riechbar ist und weitere Gase nicht gemessen wurden, weiß die Feuerwehr nicht, was die Bewohner gerochen hatten. Die Einsatzkräfte gehen davon aus, dass es durch einen Stromausfall in der Straße, zu einer Fehlfunktion der Gastherme im Haus und so zu einer unvollständigen Verbrennung kam. Die Bewohner hatten Glück, dass sie die Notsituation rechtzeitig erkannten und den Notruf wählten. Kohlenstoffmonoxid unterbindet den Sauerstofftransport im Blut und im schlimmsten Fall hätte das Unglück daher sogar tödlich ausgehen können.Während der gesamten Einsatzdauer war die Königstraße im Bereich der Einbahnstraße nicht befahrbar.