Verkehrsunfall auf der Elbestraße mit eingeklemter Person

Einsatzbericht-Nr. : 53
Datum : 11.08.2012
Alarmierungsstichwort : PKLEMM
Einsatzort :
Bornheim-Hersel, Elbestraße (L 300)
Alarmierungsart :
Sirene
Fahrzeuge :
LF 20/16, RW1, MTF
Andere Löschgruppen u. Fahrzeuge : LG Hersel : TLF 16/25, MTF
Andere Einsatzkräfte : Polizei, 4x RTW, Notarzt, Notarzt Rettungshubschrauber

Am Samstag den 11.08. um 11:00 Uhr wurden die Löschgruppen aus Hersel und Bornheim auf die Elbestraße (L300) gerufen. Dort befuhr nach derzeitigem Ermittlungsstand ein 36-jähriger Bonner die Straße in Fahrtrichtung Bonn. Zwischen den Einmündungen zur Rheinstraße und zur Kleinstraße geriet er aus noch nicht abschließend geklärten Gründen in den Gegenverkehr und prallte dort mit dem Fahrzeug eines 71-jährigen Mannes zusammen. Der 71-jährige wurde hinter dem Steuer eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden.

Insgesamt wurden 5 Personen verletzt, der 36-jährige wurde dabei schwer verletzt, zwei Personen erlitten leichtere Verletzungen und zwei Personen einen Schock. Der schwer verletzte 36-jährige, sowie die drei verletzten Mitfahrer aus dem Fahrzeug des eingeklemmten 71-jährigen, waren beim Eintreffen der Feuerwehr bereits durch Ersthelfer aus den Autos befreit worden und lagen auf dem Bürgersteig. Alle 5 Verunglückten wurden mit dem Rettungswagen in Krankenhäuser gebracht.

Die Feuerwehr war insgesamt mit 17 Einsatzkräften vor Ort. Nach ca. 1 Stunde konnte die Löschgruppe Bornheim die Einsatzstelle wieder verlassen. Die Aufräumarbeiten wurden von der Löschgruppe Hersel übernommen. Für die Dauer des Einsatzes und der Unfallaufnahme war die Elbestraße für über 2 Stunden gesperrt. Beide Unfallbeteiligten Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Ein PKW wurde darüber hinaus durch die Polizei sichergestellt.

Laut Polizei Bonn ergaben sich Hinweise auf die Einnahme von berauschenden Mitteln durch den vermutlichen Unfallverursacher worauf hin die unfallaufnehmenden Polizeibeamten in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Bonn und auf Anordnung eines Richters noch in der Bonner Universitätsklinik eine Blutprobenentnahme veranlassten.

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