MUSS NACHTS MIT MARTINSHORN GEFAHREN WERDEN?

Es ist ca. 02:00 Uhr morgens. Fast alle Einwohner von Bornheim schlafen. Doch plötzlich werden sie durch ein lautes, dröhnendes Geräusch aus dem Schlaf gerissen.

Was ist passiert?

In einem Wohnhaus ist angeblich ein Brand ausgebrochen. Anwohner haben die Feuerwehr alarmiert. Diese ist nach kurzer Zeit an der Einsatzstelle um den Kampf gegen das Feuer aufzunehmen und Schäden von Menschen, Tieren und Sachgegenständen abzuwenden. Doch wie sich herausstellt, ist die ganze Aufregung umsonst. Fehlalarm heißt es. Die Feuerwehr kann schon nach kurzer Erkundung wieder einrücken.
Doch während die Feuerwehr ihre Gerätschaften wieder auf den nächsten Einsatz vorbereitet stellen Sie als Bürger sich die Frage ob dies eigentlich nötig war. Nachts sind die Straßen doch Menschenleer, wieso fährt die Feuerwehr mit Sondersignalen durch die Straßen?
Doch diese Frage ist unbegründet, denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine klare Regelung für das Nutzen von Sondersignalen (blaues Blinklicht und Martinshorn) festgelegt. Der Fahrer eines Fahrzeuges mit Sondersignal handelt nach dem Gesetz fahrlässig, wenn er trotz Blaulicht kein Martinshorn verwendet. Bei einem Unfall kann dieser trotz Unschuld zur Haftung herangezogen werden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn nachts ein Fahrzeug der Feuerwehr mit Sondersignal durch Ihre Straße fährt und Sie aus dem Schlaf weckt. Bitte denken Sie immer auch daran: Sie können sich wieder im Bett rumdrehen und weiter schlafen. Wir, die vor ein paar Minuten auch im Bett lagen und schliefen haben in den nächsten 2-3 Stunden dazu keine Gelegenheit mehr, und am nächsten Morgen müssen wir genauso zur Arbeit wie Sie.

Und falls Sie einmal nachts Hilfe von der Feuerwehr brauchen wird es Ihnen egal sein, ob ein anderer aus dem Schlaf gerissen wird. Sie werden für jede Sekunde die die Feuerwehr früher eintrifft, dankbar sein.